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Grillieren auf dem Balkon

Rücksicht auf die Nachbarn

Worauf du beim Grillieren auf dem Balkon achten solltest.

Grillieren auf dem Balkon – wann ist es erlaubt?

Unter Mietshausbewohnern gibt es viele eingefleischte Grillierfans, und so mancher Balkon bietet sich ideal dafür an. Aber ist das Grillieren auf dem Balkon einer Mietwohnung überhaupt erlaubt? Schliesslich zieht der Rauch eines Holzkohlegrills schnell in die umliegenden Wohnungen. Wir verraten dir, worauf du achten solltest, damit es nicht zum Nachbarschaftsstreit kommt.

Inhalt

Gesetzliche Vorschriften: Wann ist das Grillieren auf dem Balkon erlaubt?

Sobald die Temperaturen steigen, kommen Würstchen, Steaks und Gemüse auf den Grillrost. Grillieren in geselliger Runde ist besonders im Sommer ein beliebtes Freizeit- und Genussvergnügen, das nicht allein Eigenheimbesitzern vorbehalten ist. Wer keinen eigenen Garten hat, muss auf den Balkon ausweichen. Aber ist das Grillieren auf dem Balkon einer Mietwohnung auch erlaubt?

Ja, laut Mietrecht ist das Grillieren auf dem Balkon grundsätzlich gestattet, und zwar mit Elektro- und Gasgrill genauso wie mit einem Holzkohlegrill. Laut dem Schweizer Mieterverband sei ein generelles Grillierverbot auf dem Balkon allein schon deshalb nicht haltbar, weil die Gesetzgebung nicht zu sehr in das Privatleben der Mieter eingreifen dürfe. Voraussetzung dafür ist jedoch die Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohner. Grillieren auf dem Balkon ist zwar erlaubt, aber in einem angemessenem Rahmen und so, dass die Nachbarn davon möglichst nicht beeinträchtigt werden. Du solltest das Recht also nicht überstrapazieren und die Rauchentwicklung so gering wie möglich halten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich für das Grillieren auf dem Balkon ein Gas- oder Elektrogrill.

Grillieren auf dem Balkon verboten: Was steht im Mietvertrag?

Unabhängig vom allgemeinen Mietrecht ist es Vermietern vorbehalten, ein Grillierverbot im Mietvertrag festzulegen. Solch ein Verbot oder eine Vorschrift bezüglich des zu benutzenden Grills muss jedoch von Anfang an Bestandteil des Mietvertrags sein und darf nicht nachträglich hinzugefügt werden. Es sei denn, der Mieter stimmt der Vertragsänderung ausdrücklich zu. Wird das Grillierverbot vom Mieter nicht eingehalten, kann dies zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Bevor du also zu einer Grillfeier einlädst, wirf einen Blick in deinen Mietvertrag, um eine böse Überraschung auszuschliessen. Dasselbe gilt für das Grillieren auf Grünflächen, die keiner bestimmten Wohnung zugeordnet sind. Weil solche Gemeinschaftsflächen von allen Mietern genutzt werden dürfen, ist es ratsam, sich vor dem Grillieren mit den Nachbarn abzusprechen. Auch für diese Bereiche darf der Vermieter seine eigenen Regeln aufstellen.

Rücksicht nehmen: Nachtruhe nach 22 Uhr

Zur Rücksichtnahme gehört auch die Einhaltung der gesetzlichen Nachtruhe. Selbst wenn das Grillieren auf deinem Balkon erlaubt ist, muss je nach Kanton in der Regel um spätestens 22 Uhr Schluss sein. Dann solltest du deine Gäste in die Wohnung bitten, wo du in Zimmerlautstärke weiterfeiern darfst.

Ausserdem ist es deine Pflicht, darauf zu achten, dass der Grill aus bzw. die Kohle erloschen ist und niemand durch Funkenflug oder glühende Kohlestücke gefährdet wird. Das gilt für das Grillieren auf dem Balkon genauso wie im Garten eines Eigenheims.

Rauchfrei grillieren auf dem Balkon: Wie du am besten Qualm vermeidest

Das Unangenehmste beim Grillieren auf dem Balkon sind die Rauchschwaden, die auch in die Wohnungen der Nachbarn ziehen können. Am meisten Rauch entsteht in der Regel bei der Nutzung eines Holzkohlegrills. Deshalb werden für den Balkon vertikale Grills, Elektrogrills oder auch so genannte Lotusgrills empfohlen – bei letzteren wird zwar mit Kohle gegrillt, sie verfügen aber über batteriegetriebene Elektrolüfter.

Du bist der Meinung, richtiges Grillieren ginge nur mit Holzkohle? Dann haben wir ein paar Tippsmit denen du den lästigen Qualm auch bei einem Holzkohlegrill so gut wie möglich eindämmst:

  • Verwende Grillanzünder nur sparsam.
  • Nimm nur trockenes Holz, um ein hohes Rauchaufkommen zu vermeiden.
  • Verfeuere keine Abfälle, damit keine unangenehmen Dämpfe entstehen.
  • Wende das Fleisch mit einer Zange, statt mit einer Gabel reinzustechen. Dadurch tropft kein Fleischsaft in die Glut und unnötige Qualmbildung wird vermieden.
  • Verwende Alufolie oder Grillschalen, damit Öl und Marinade nicht in die Glut tropfen.
  • Auch wenn das Fleisch dann besonders gut schmecken soll: Giess kein Bier über das Fleisch. So verhinderst du Aschenflug. 

Nimm Rücksicht, indem du den Grill so aufstellst, dass der Rauch nicht direkt zu deinen Nachbarn zieht. Dann werden sie dir sicher das eine oder andere Grillifest im Jahr gönnen.

Wenn die Nachbarn sich beschweren

Doch was passiert, wenn die Nachbarn sich trotz aller Rücksichtnahme durch das Grillieren auf dem Balkon belästigt fühlen? Oder wenn dir selbst das Grillieren deines Nachbarn zu viel wird? Jeder Mieter hat die Möglichkeit, sich bei der Hausverwaltung zu beschweren. Sie kann den Mieter ausdrücklich zu mehr Rücksichtnahme auffordern. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kann eine Abmahnung die Folge sein. Bei wiederholten Verstössen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens kann der Vermieter im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung aussprechen.

Doch soweit sollte es unter normalen Umständen nicht kommen. Rede mit deinen Nachbarn, lade sie einfach zum Grillieren ein oder bring ihnen eine Köstlichkeit vom Grill vorbei. Wenn beide Parteien Verständnis aufbringen, lässt sich meistens eine einfache Lösung finden.

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